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Communication on Engagement

Non-Business Participation

Non-Business Organisationen wie akademische Institutionen, Wirtschaftsverbände, Städte/Gemeinden, zivilgesellschaftliche Organisationen/Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Organisationen des öffentlichen Sektors können dem UN Global Compact Netzwerk Schweiz & Liechtenstein beitreten, wenn:

  • Sie unseren Geschäftsteilnehmern einen klaren Mehrwert bieten oder Potenzial für eine Zusammenarbeit besteht

  • Sie bereit sind, ihr anhaltendes Engagement durch die Einreichung der erforderlichen Communication on Engagement (CoE) alle zwei Jahre nachzuweisen.

  • Sie sich aktiv bei unseren Aktivitäten beteiligen

 

Es wird jeweils im Einzelfall entschieden.

Communication on Engagement (CoE)

Das CoE ist ein öffentliches Informationssystem, mit dem die Teilnehmer ihre Stakeholder über ihre Bemühungen zur Unterstützung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact und über ihr Engagement in der Initiative informieren. Durch das CoE zeigen die Teilnehmer ihr Engagement, die Umsetzung der Zehn Prinzipien in Unternehmen zu fördern.

Die CoEs aller Organisationen werden auf der Website des UN Global Compact veröffentlicht.

Beitrittsprozess

1. Lesen Sie die Bewerbungsrichtlinien , um eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beitrittsprozess für Nicht-Geschäftsbewerbungen zu erhalten.

2. Bereiten Sie ein Verpflichtungserkärung (Letter of Commitment) an den UN-Generalsekretär vor, das von der höchsten Führungsebene (oder einer gleichwertigen Person) Ihrer Organisation unterzeichnet ist. Darin verpflichten Sie sich, die zehn Prinzipien des UN Global Compact umzusetzen, sich, soweit möglich, an den Aktivitäten der Initiative zu beteiligen und alle zwei Jahre eine Mitteilung zum Engagement (COE) einzureichen. Briefvorlagen finden Sie hier auf Deutsch und Englisch.

3. Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden Sie eine digitale Kopie der vom leitenden Angestellten unterzeichneten Verpflichtungserklärung hoch. Der Name des leitenden Angestellten, der die Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat, muss mit dem Eintrag im Online-Registrierungsformular übereinstimmen.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem UN Global Compact und dem UN Global Compact Netzwerk Schweiz & Liechtenstein?
    Der Global Compact der Vereinten Nationen ist die weltweit grösste Initiative für unternehmerische Nachhaltigkeit und zielt darauf ab, eine globale Bewegung von nachhaltigen Unternehmen und Interessengruppen zu mobilisieren. Er bietet eine Plattform für Unternehmen und Nichtunternehmen, um sich proaktiv zu vernetzen und sich in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung zu engagieren. Die Teilnahme am UN Global Compact ist eine sichtbare Verpflichtung zur Umsetzung, Offenlegung und Förderung seiner Zehn universellen Prinzipien. Lokale Netzwerke, wie das Schweizer & Liechtensteinische Netzwerk, fördern die Initiative und ihre Zehn Prinzipien auf Landesebene. Unsere Aufgabe ist es, Organisationen, die sich im UN Global Compact engagieren, bei der Umsetzung der Prinzipien zu unterstützen und ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsverpflichtungen zu geben. Indem wir eine Plattform für den Dialog und das Lernen bieten, schaffen wir Möglichkeiten für das Engagement mehrerer Stakeholder und für gemeinsames Handeln.
  • Wer kann dem UN Global Compact beitreten?
    Die Teilnahme am UN Global Compact steht jedem Unternehmen offen, das sich aufrichtig dafür einsetzt, die Zehn Prinzipien des UN Global Compact in seiner gesamten Geschäftstätigkeit und seinem Einflussbereich umzusetzen und jedes Jahr über seine Fortschritte zu informieren. Zur Teilnahme berechtigt sind (nach geltendem nationalem Recht) ordnungsgemäss gegründete Unternehmen aus allen Branchen, mit Ausnahme der aufgeführten hier. Non-Business Organisationen (z. B. Organisationen der Zivilgesellschaft/NGOs, Unternehmensverbände, Stiftungen, akademische Einrichtungen, Organisationen des öffentlichen Sektors, Arbeitnehmerorganisationen und Städte) werden ebenfalls ermutigt, Teilnehmende des UN Global Compact zu werden.
  • Können Tochterunternehmen dem UN Global Compact beitreten?
    Der UN Global Compact wendet das Führungsprinzip an. Wenn eine Muttergesellschaft Teilnehmende des UN Global Compact ist, gilt die Verpflichtung auch für alle Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften, die ihr Engagement unterstreichen und zusammen mit ihrem Mutterunternehmen UN Global Compact unterzeichnen möchten, sind eingeladen, Mitglied des Global Compact Network Switzerland & Liechtenstein zu werden und sich aktiv an unseren Aktivitäten auf lokaler und globaler Ebene zu beteiligen. Weitere Informationen darüber, wie Tochtergesellschaften dem UN Global Compact beitreten können, finden Sie hier.
  • Warum sollte meine Organisation beitreten?
    Der UN Global Compact bietet eine universelle Sprache für unternehmerische Verantwortung und einen Rahmen, der alle Unternehmen unabhängig von Grösse, Komplexität oder Standort anleitet. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie festzulegen, zu bewerten, zu definieren, umzusetzen, zu messen und zu kommunizieren. Entdecken Sie hier, wie Sie vom UN Global Compact profitieren.
  • Wie viel wird es kosten?
    Bitte konsultieren Sie das spezielle Gebührenblatt des Global Compact Network Switzerland & Liechtenstein hier.
  • Wie kann meine Organisation beitreten?
    Wir freuen uns, dass Sie daran interessiert sind, die nächsten Schritte zum Beitritt zum UN Global Compact zu gehen und sich aktiv im Global Compact Network Switzerland & Liechtenstein zu engagieren. Bitte konsultieren Sie den Beitrittsprozess hier.
  • Was müssen wir tun, wenn wir uns anmelden?
    Als freiwillige Initiative strebt der UN Global Compact eine breite Beteiligung einer Vielzahl von Unternehmen an. Als Teilnehmende des UN Global Compact: Lösen Unternehmen Änderungen an Geschäftsabläufen aus, sodass der UN Global Compact und seine zehn Prinzipien Teil der Strategie, Kultur und des täglichen Betriebs werden; Wird erwartet, dass sie sich öffentlich für den UN Global Compact und seine Prinzipien über Kommunikationsmittel wie Pressemitteilungen, Reden usw. einsetzt; und Muss mit seinen Stakeholdern jährlich über Fortschritte kommunizieren (Communication on Progress) in: Umsetzung der Zehn Prinzipien und Bemühungen zur Unterstützung gesellschaftlicher Prioritäten. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie Unternehmen Massnahmen ergreifen können, um unternehmerische Nachhaltigkeit in ihre DNA einzubetten. Finden Sie hier heraus, was Sie tun können
  • Was ist der Communication on Progress (CoP)?
    Der UN Global Compact fordert teilnehmende Unternehmen auf, ein jährlicher Communication on Progress (CoP) zu erstellen, in dem ihre Arbeit zur Einbettung der Zehn Prinzipien in ihre Strategien und Betriebsabläufe sowie ihre Bemühungen zur Unterstützung gesellschaftlicher Prioritäten aufgeführt sind. Der CoP ist ein sichtbarer Ausdruck Ihres Engagements für Nachhaltigkeit und liefert wertvolle Informationen für die Stakeholder Ihres Unternehmens. Unternehmen, die die Kriterien im Laufe der Zeit nicht melden oder erfüllen, können aus der Initiative ausgeschlossen werden. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zum CoP und seinen Anforderungen zu erhalten.
  • Gibt es eine Möglichkeit, die CoP-Frist zu verlängern?
    Die CoP-Richtlinie bietet zwei Ressourcen für Teilnehmende, um ihre Frist zu ändern: Grace Period: Gewährt eine zusätzliche Frist von 90 Tagen für Organisationen, die sich aufgrund unvorhergesehener Ereignisse mit der Einreichung ihres CoP verzögern. Eine Anleitung zum Einreichen eines Gnadenschreibens finden Sie hier. Anpassungsanfrage: Ermöglicht einen einmaligen Aufschub von bis zu 11 Monaten, um den internen Berichtszyklus einer Organisation anzupassen. Eine Anleitung zur Beantragung einer Anpassung finden Sie hier.
  • Können wir das UN Global Compact Logo verwenden?
    Teilnehmende, die ein UN Global Compact-Logo verwenden möchten, werden gebeten, im Voraus eine Genehmigung einzuholen, indem sie das Online-Logo Anfragesystem verwenden. Eine Ausnahme bildet das Logo „Communication on Progress“ (CoP), das den Teilnehmenden ohne vorherige Genehmigung in ihre CoP aufgenommen werden kann. Weitere Informationen zur Verwendung und Anforderung von UN Global Compact-Logos finden Sie hier. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte uns.
  • Wie aktualisiere ich die Kontaktinformationen meines Unternehmens?
    Um Kontaktinformationen zu aktualisieren, können sich Teilnehmende auf der Website des UN Global Compact anmelden. Auf der Registerkarte „Kontakte“ des Dashboards kann ein neuer Kontakt erstellt oder ein bestehender Kontakt bearbeitet werden, indem Sie auf das Bleistiftbild unter dem entsprechenden Kontaktnamen klicken, um seine Details zu ändern.

FAQs

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