
Communication
on Progress (CoP)
Für Unternehmen, die sich der Nachhaltigkeit verschrieben haben, ist eine transparente und öffentliche Berichterstattung gegenüber den Stakeholdern von grundlegender Bedeutung. Der jährliche Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) Ihres Unternehmens ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Engagements für den UN Global Compact.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@globalcompact.ch oder cop-support@unglobalcompact.org . Weitere allgemeine Informationen zum CoP sowie weitere Anleitungen und On-Demand-Kurse finden Sie weiter unten.
Communication on Progress
Der Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) ist der Rechenschaftsmechanismus des UN Global Compact. Er ist eine jährliche und verpflichtende Anforderung für alle am UN Global Compact beteiligten Unternehmen. Die Einreichungsfrist für den obligatorischen Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) 2025 beginnt am 1. April 2025 und endet am 31. Juli 2025.
Weitere Informationen finden Sie in der CoP-Richtlinie 2025, in unserem CoP Readiness Hub oder in den Ressourcen unten auf dieser Seite.
Vorteile des CoP
Anforderungen
List Title

CoP online questionnaire / sustainability report
Berichterstattung über Unternehmensaktivitäten und -leistungen im Zusammenhang mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact und den Zielen für nachhaltige Entwicklung. Für das Berichtsjahr 2025 kann anstelle des CoP-Fragebogens weiterhin ein über die digitale Plattform hochgeladener Nachhaltigkeitsbericht eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der CoP-Richtlinie 2025 .

Fristen
Der Einreichungszeitraum für die CoP 2025 läuft vom 1. April 2025 um 15:00 Uhr MESZ bis zum 31. Juli 2025 um 23:00 Uhr MESZ.
Der CoP ist eine jährliche, obligatorische Anforderung für alle Unternehmensteilnehmer des UN Global Compact. Neue Teilnehmer müssen erst im Jahr nach ihrem Beitritt einen CoP einreichen. Beispielsweise müssen Teilnehmer, die dem Global Compact im Jahr 2025 beitreten, erst im Jahr 2026 einen CoP einreichen. Teilnehmer (ausgenommen neue Teilnehmer), die innerhalb der Einreichungsfrist keinen CoP für 2025 einreichen, werden in ihrem Teilnehmerprofil als „nicht kommunizierend“ aufgeführt.
„ Nicht kommunizierende “ Teilnehmer, die bis zum 31. Dezember 2025 keine verspätete CoP einreichen, werden am 1. Januar 2026 aus dem UN Global Compact gestrichen .
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Ihren Communication on Progress vorbereiten
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Sehen Sie sich den CoP-Fragebogen an, um zu verstehen, welche Daten erfasst werden müssen.
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Nutzen Sie zur Unterstützung bei der Beantwortung des Fragebogens das CoP-Handbuch , das beispielsweise Berechnungshinweise und ein Glossar wichtiger Begriffe enthält.
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Optional: Füllen Sie den CoP-Fragebogen als Entwurf mithilfe der Excel- oder PDF-Version aus.
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Beginnen Sie Ihren Datenerfassungsprozess rechtzeitig mithilfe der CoP-Unterstützungsmaterialien auf der CoP-Akademie-Seite und der CoP-Checkliste zur Datenerfassung (siehe S. 73).
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Stellen Sie sicher, dass Sie Zugriff auf das UN Global Compact-Dashboard haben. Informationen zum Anfordern von Anmeldeinformationen finden Sie im Benutzerhandbuch .
Ihren Communication on Progress einreichen
Füllen Sie den CoP-Fragebogen auf unserer Plattform aus, auf die Sie über Ihr Teilnehmer-Dashboard zugreifen können. Beachten Sie, dass die Excel-Datei und das PDF nicht hochgeladen werden können. Beachten Sie, dass die CEO-Erklärung zur fortgesetzten Unterstützung in die Plattform integriert ist und keine separate Datei erfordert. Teilnehmer können ihrer CoP-Einreichung gerne zusätzliche Materialien beifügen. Bitte beachten Sie, dass solche Materialien zusammen mit dem Rest des CoP nach der Einreichung öffentlich verfügbar sind. Nach der Einreichung kann der CoP vom Teilnehmer über die digitale Plattform als PDF-Datei heruntergeladen werden. Darüber hinaus ist der CoP öffentlich verfügbar und kann in jedem jeweiligen Teilnehmerprofil eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Daten, einschließlich ergänzender Unterlagen, die von einem teilnehmenden Unternehmen über die digitale CoP-Plattform eingereicht wurden, auf der Website des UN Global Compact öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Daten können vom UN Global Compact in aggregierter Form verwendet werden, um Trends darzustellen, oder in Berichte über den Status der Unternehmensnachhaltigkeit aufgenommen werden. Der UN Global Compact übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten Daten oder dafür, wie diese öffentlichen Daten von anderen Interessengruppen verwendet werden.
Weitere Ressourcen
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Was ist der Unterschied zwischen dem UN Global Compact und dem UN Global Compact Netzwerk Schweiz & Liechtenstein?Der Global Compact der Vereinten Nationen ist die weltweit grösste Initiative für unternehmerische Nachhaltigkeit und zielt darauf ab, eine globale Bewegung von nachhaltigen Unternehmen und Interessengruppen zu mobilisieren. Er bietet eine Plattform für Unternehmen und Nichtunternehmen, um sich proaktiv zu vernetzen und sich in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung zu engagieren. Die Teilnahme am UN Global Compact ist eine sichtbare Verpflichtung zur Umsetzung, Offenlegung und Förderung seiner Zehn universellen Prinzipien. Lokale Netzwerke, wie das Schweizer & Liechtensteinische Netzwerk, fördern die Initiative und ihre Zehn Prinzipien auf Landesebene. Unsere Aufgabe ist es, Organisationen, die sich im UN Global Compact engagieren, bei der Umsetzung der Prinzipien zu unterstützen und ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsverpflichtungen zu geben. Indem wir eine Plattform für den Dialog und das Lernen bieten, schaffen wir Möglichkeiten für das Engagement mehrerer Stakeholder und für gemeinsames Handeln.
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Wer kann dem UN Global Compact beitreten?Die Teilnahme am UN Global Compact steht jedem Unternehmen offen, das sich aufrichtig dafür einsetzt, die Zehn Prinzipien des UN Global Compact in seiner gesamten Geschäftstätigkeit und seinem Einflussbereich umzusetzen und jedes Jahr über seine Fortschritte zu informieren. Zur Teilnahme berechtigt sind (nach geltendem nationalem Recht) ordnungsgemäss gegründete Unternehmen aus allen Branchen, mit Ausnahme der aufgeführten hier. Non-Business Organisationen (z. B. Organisationen der Zivilgesellschaft/NGOs, Unternehmensverbände, Stiftungen, akademische Einrichtungen, Organisationen des öffentlichen Sektors, Arbeitnehmerorganisationen und Städte) werden ebenfalls ermutigt, Teilnehmende des UN Global Compact zu werden.
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Können Tochterunternehmen dem UN Global Compact beitreten?Der UN Global Compact wendet das Führungsprinzip an. Wenn eine Muttergesellschaft Teilnehmende des UN Global Compact ist, gilt die Verpflichtung auch für alle Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften, die ihr Engagement unterstreichen und zusammen mit ihrem Mutterunternehmen UN Global Compact unterzeichnen möchten, sind eingeladen, Mitglied des Global Compact Network Switzerland & Liechtenstein zu werden und sich aktiv an unseren Aktivitäten auf lokaler und globaler Ebene zu beteiligen. Weitere Informationen darüber, wie Tochtergesellschaften dem UN Global Compact beitreten können, finden Sie hier.
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Warum sollte meine Organisation beitreten?Der UN Global Compact bietet eine universelle Sprache für unternehmerische Verantwortung und einen Rahmen, der alle Unternehmen unabhängig von Grösse, Komplexität oder Standort anleitet. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie festzulegen, zu bewerten, zu definieren, umzusetzen, zu messen und zu kommunizieren. Entdecken Sie hier, wie Sie vom UN Global Compact profitieren.
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Wie viel wird es kosten?Bitte konsultieren Sie das spezielle Gebührenblatt des Global Compact Network Switzerland & Liechtenstein hier.
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Wie kann meine Organisation beitreten?Wir freuen uns, dass Sie daran interessiert sind, die nächsten Schritte zum Beitritt zum UN Global Compact zu gehen und sich aktiv im Global Compact Network Switzerland & Liechtenstein zu engagieren. Bitte konsultieren Sie den Beitrittsprozess hier.
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Was müssen wir tun, wenn wir uns anmelden?Als freiwillige Initiative strebt der UN Global Compact eine breite Beteiligung einer Vielzahl von Unternehmen an. Als Teilnehmende des UN Global Compact: Lösen Unternehmen Änderungen an Geschäftsabläufen aus, sodass der UN Global Compact und seine zehn Prinzipien Teil der Strategie, Kultur und des täglichen Betriebs werden; Wird erwartet, dass sie sich öffentlich für den UN Global Compact und seine Prinzipien über Kommunikationsmittel wie Pressemitteilungen, Reden usw. einsetzt; und Muss mit seinen Stakeholdern jährlich über Fortschritte kommunizieren (Communication on Progress) in: Umsetzung der Zehn Prinzipien und Bemühungen zur Unterstützung gesellschaftlicher Prioritäten. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie Unternehmen Massnahmen ergreifen können, um unternehmerische Nachhaltigkeit in ihre DNA einzubetten. Finden Sie hier heraus, was Sie tun können
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Was ist der Communication on Progress (CoP)?Der UN Global Compact fordert teilnehmende Unternehmen auf, ein jährlicher Communication on Progress (CoP) zu erstellen, in dem ihre Arbeit zur Einbettung der Zehn Prinzipien in ihre Strategien und Betriebsabläufe sowie ihre Bemühungen zur Unterstützung gesellschaftlicher Prioritäten aufgeführt sind. Der CoP ist ein sichtbarer Ausdruck Ihres Engagements für Nachhaltigkeit und liefert wertvolle Informationen für die Stakeholder Ihres Unternehmens. Unternehmen, die die Kriterien im Laufe der Zeit nicht melden oder erfüllen, können aus der Initiative ausgeschlossen werden. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zum CoP und seinen Anforderungen zu erhalten.
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Gibt es eine Möglichkeit, die CoP-Frist zu verlängern?Die CoP-Richtlinie bietet zwei Ressourcen für Teilnehmende, um ihre Frist zu ändern: Grace Period: Gewährt eine zusätzliche Frist von 90 Tagen für Organisationen, die sich aufgrund unvorhergesehener Ereignisse mit der Einreichung ihres CoP verzögern. Eine Anleitung zum Einreichen eines Gnadenschreibens finden Sie hier. Anpassungsanfrage: Ermöglicht einen einmaligen Aufschub von bis zu 11 Monaten, um den internen Berichtszyklus einer Organisation anzupassen. Eine Anleitung zur Beantragung einer Anpassung finden Sie hier.
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Können wir das UN Global Compact Logo verwenden?Teilnehmende, die ein UN Global Compact-Logo verwenden möchten, werden gebeten, im Voraus eine Genehmigung einzuholen, indem sie das Online-Logo Anfragesystem verwenden. Eine Ausnahme bildet das Logo „Communication on Progress“ (CoP), das den Teilnehmenden ohne vorherige Genehmigung in ihre CoP aufgenommen werden kann. Weitere Informationen zur Verwendung und Anforderung von UN Global Compact-Logos finden Sie hier. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte uns.
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Wie aktualisiere ich die Kontaktinformationen meines Unternehmens?Um Kontaktinformationen zu aktualisieren, können sich Teilnehmende auf der Website des UN Global Compact anmelden. Auf der Registerkarte „Kontakte“ des Dashboards kann ein neuer Kontakt erstellt oder ein bestehender Kontakt bearbeitet werden, indem Sie auf das Bleistiftbild unter dem entsprechenden Kontaktnamen klicken, um seine Details zu ändern.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem CoP-Einführungswebinar , im CoP Readiness Hub der Academy oder in den zusätzlichen Ressourcen, welche im folgnden Dropdown-Menü verlinkt sind.

CoP Data Visualisation Tools
Greifen Sie auf unsere Tools zur Datenvisualisierung für den CoP zu. Diese öffentlich zugänglichen Dashboards basieren auf den CoP-Fragebogeneinreichungen der Jahre 2023 und 2024 und bieten Einblicke in die Fortschritte der am UN Global Compact beteiligten Unternehmen bei der Umsetzung der Zehn Prinzipien. Sehen Sie sich hier ein Anleitungsvideo an.
Bevorstehende Veranstaltungen

Kontaktperson

Tabea Böglin
Programme Manager Social Sustainability, ESG Reporting and Regulations