
Communication
on Progress (CoP)
Für Unternehmen, die sich der Nachhaltigkeit verschrieben haben, ist eine transparente und öffentliche Berichterstattung gegenüber den Stakeholdern von grundlegender Bedeutung. Der jährliche Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) Ihres Unternehmens ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Engagements für den UN Global Compact.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@globalcompact.ch oder cop-support@unglobalcompact.org . Weitere allgemeine Informationen zum CoP sowie weitere Anleitungen und On-Demand-Kurse finden Sie weiter unten.
Communication on Progress
Der Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) ist der Rechenschaftsmechanismus des UN Global Compact. Er ist eine jährliche und obligatorische Anforderung für alle am UN Global Compact beteiligten Unternehmen. Die Einreichungsfrist für den obligatorischen Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) 2025 beginnt am 1. April 2025 und endet am 31. Juli 2025.
Weitere Informationen finden Sie in der CoP-Richtlinie 2025 und in den Ressourcen unten auf dieser Seite. Unterstützende CoP-Materialien 2025 werden im Laufe des ersten Quartals 2025 auf der Webseite der CoP Academy zur Verfügung gestellt.
Vorteile des CoP
Anforderungen
List Title

CoP online questionnaire / sustainability report
Berichterstattung über Unternehmensaktivitäten und -leistungen im Zusammenhang mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact und den Zielen für nachhaltige Entwicklung. Für das Berichtsjahr 2025 kann anstelle des CoP-Fragebogens weiterhin ein über die digitale Plattform hochgeladener Nachhaltigkeitsbericht eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der CoP-Richtlinie 2025 .

Fristen
Der Einreichungszeitraum für die CoP 2025 läuft vom 1. April 2025 um 15:00 Uhr MESZ bis zum 31. Juli 2025 um 23:00 Uhr MESZ.
Der CoP ist eine jährliche, obligatorische Anforderung für alle Unternehmensteilnehmer des UN Global Compact. Neue Teilnehmer müssen erst im Jahr nach ihrem Beitritt einen CoP einreichen. Beispielsweise müssen Teilnehmer, die dem Global Compact im Jahr 2025 beitreten, erst im Jahr 2026 einen CoP einreichen. Teilnehmer (ausgenommen neue Teilnehmer), die innerhalb der Einreichungsfrist keinen CoP für 2025 einreichen, werden in ihrem Teilnehmerprofil als „nicht kommunizierend“ aufgeführt.
„ Nicht kommunizierende “ Teilnehmer, die bis zum 31. Dezember 2025 keine verspätete CoP einreichen, werden am 1. Januar 2026 aus dem UN Global Compact gestrichen .
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Ihren Communication on Progress vorbereiten
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Sehen Sie sich den CoP-Fragebogen an, um zu verstehen, welche Daten erfasst werden müssen.
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Nutzen Sie zur Unterstützung bei der Beantwortung des Fragebogens das CoP-Handbuch , das beispielsweise Berechnungshinweise und ein Glossar wichtiger Begriffe enthält.
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Optional: Füllen Sie den CoP-Fragebogen als Entwurf mithilfe der Excel- oder PDF-Version aus.
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Beginnen Sie Ihren Datenerfassungsprozess rechtzeitig mithilfe der CoP-Unterstützungsmaterialien auf der CoP-Akademie-Seite und der CoP-Checkliste zur Datenerfassung (siehe S. 73).
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Stellen Sie sicher, dass Sie Zugriff auf das UN Global Compact-Dashboard haben. Informationen zum Anfordern von Anmeldeinformationen finden Sie im Benutzerhandbuch .
Ihren Communication on Progress einreichen
Füllen Sie den CoP-Fragebogen auf unserer Plattform aus, auf die Sie über Ihr Teilnehmer-Dashboard zugreifen können. Beachten Sie, dass die Excel-Datei und das PDF nicht hochgeladen werden können. Beachten Sie, dass die CEO-Erklärung zur fortgesetzten Unterstützung in die Plattform integriert ist und keine separate Datei erfordert. Teilnehmer können ihrer CoP-Einreichung gerne zusätzliche Materialien beifügen. Bitte beachten Sie, dass solche Materialien zusammen mit dem Rest des CoP nach der Einreichung öffentlich verfügbar sind. Nach der Einreichung kann der CoP vom Teilnehmer über die digitale Plattform als PDF-Datei heruntergeladen werden. Darüber hinaus ist der CoP öffentlich verfügbar und kann in jedem jeweiligen Teilnehmerprofil eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Daten, einschließlich ergänzender Unterlagen, die von einem teilnehmenden Unternehmen über die digitale CoP-Plattform eingereicht wurden, auf der Website des UN Global Compact öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Daten können vom UN Global Compact in aggregierter Form verwendet werden, um Trends darzustellen, oder in Berichte über den Status der Unternehmensnachhaltigkeit aufgenommen werden. Der UN Global Compact übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten Daten oder dafür, wie diese öffentlichen Daten von anderen Interessengruppen verwendet werden.

CoP Data Visualisation Tools
Greifen Sie auf unsere Tools zur Datenvisualisierung für den CoP zu. Diese öffentlich zugänglichen Dashboards basieren auf den CoP-Fragebogeneinreichungen der Jahre 2023 und 2024 und bieten Einblicke in die Fortschritte der am UN Global Compact beteiligten Unternehmen bei der Umsetzung der Zehn Prinzipien. Sehen Sie sich hier ein Anleitungsvideo an.
Bevorstehende Veranstaltungen


Weitere Veranstaltungen in deutscher Sprache finden Sie in den kommenden Webinaren unserer Kolleg:innen beim UN Global Compact Netzwerk Deutschland.

Kontaktperson

Tabea Böglin
Programme Manager Social Sustainability, ESG Reporting and Regulations